A-
A+

(Stand 21.06.2024)

Die Museen und Ausstellungen der Augustusburg/Scharfenstein/Lichtenwalde Schlossbetriebe gGmbH gehören zu den bedeutendsten musealen Einrichtungen des Freistaates Sachsen.

Zum Schutz der ausgestellten einmaligen Exponate und der originalen Gebäudesubstanz bitten wir Sie um Rücksicht und die Beachtung nachfolgender Verhaltensregeln:

  • Das Berühren von Ausstellungsstücken und Wandmalereien, das Überschreiten von Absperrungen sowie Essen und Trinken in den Ausstellungsbereichen sind untersagt.

  • Bitte ausschließlich ohne Blitz fotografieren.

  • Kommerzielle und gewerbliche Aufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung und Vermarktung sind durch die Geschäftsführung zu genehmigen.

  • Kinder- und Jugendgruppen müssen unter Aufsicht des Verantwortlichen im Gruppenverband bleiben.

  • Das Verkaufen und Anbieten von Waren, Musizieren oder anderweitige künstlerische Tätigkeiten sind ohne schriftliche Erlaubnis der Geschäftsführung nicht gestattet.

  • Hunde sind im Gelände des Schlossbetriebs sowie in den Ausstellungsbereichen an der Leine zu führen.

  • Bitte beachten Sie bauwerksbedingte Unfallquellen (Treppenläufe, Türschwellen, Durchgänge usw.).

  • In allen Räumen des Schlossbetriebs gilt Rauchverbot.

  • Der Besucher haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen an Bauwerk, Museumsexponaten, Mobiliar und allen anderen Ausstattungen.

 

Eintrittskarten gelten nur am Lösungstag und berechtigen zur einmaligen Nutzung. Mit dem Entrichten der Gebühr erkennt der Besucher die Museumsordnung an. Eine einmal erworbene Eintrittskarte ist von Umtausch oder Rückgabe (und Kostenerstattung) ausgeschlossen.

Die Besucher sind angehalten, den Anweisungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Besucher, die gegen die Museumsordnung verstoßen, können des Objektes verwiesen werden.

Die musealen Bereiche werden videoüberwacht.
 
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen und erlebnisreichen Aufenthalt.
 
- Geschäftsführung -