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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Augustusburg/Scharfenstein/Lichtenwalde
Schlossbetrieb gGmbH (nachfolgend ASL genannt)
Stand: 15.03.2023
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend
AGB genannt) gelten für Verträge mit der ASL
(Onlineshop/Führungen/Veranstaltungen/
Vermietungen) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Änderungen der AGB behält sich die ASL ausdrücklich vor. Andere als die darin
enthaltenen Regelungen werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher
Anerkennung durch die ASL wirksam. Abweichenden Regelungen bzw. AGB des
Vertragspartners wird widersprochen.
1.2 Gewerbliche Dienstleister oder Dritte, welcher für Besucher/Nutzer
unserer Einrichtungen Eintrittskarten oder Dienstleistungen einkaufen und
anbieten, sind nicht berechtigt, Erklärungen irgendwelcher Art für ASL
abzugeben. Sie sind nicht Erfüllungsgehilfen der ASL. Eine Haftung von ASL ist
abgeschlossen.
1.3 Angebote auf den Webseiten der ASL (www.asl-schloesser.de) sind
freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche
Zusicherung erfolgt. Die ASL distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten
sämtlicher verlinkter Seiten auf dieser Homepage. Diese Erklärung gilt für alle
auf den ASL-Internetseiten angebrachten Links.
1.4 Mit einer Bestellung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
ASL anerkannt. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise
unwirksam sein, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung/en gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Es gilt deutsches
Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt
wird.
1.5 Soweit Verträge über Waren durch Verbraucher geschlossen werden, ist
der Kunde nach Maßgabe der besonderen Widerrufs- und Rückgabebelehrung,
die ihm im Rahmen der Bestellung auf der Webseite mitgeteilt wird, berechtigt,
den Vertrag zu widerrufen und die Ware zurückzusenden.
Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im
Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung
einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht oder die Bereitstellung von
Räumen zu anderen als Wohnzwecken. Entsprechend ist im Bereich
Führung/Veranstaltung/Vermietung ein Widerrufsrecht nicht gegeben. Der Kunde
ist an den Vertrag mit seinem Zustandekommen gebunden.
2. Eintritt / Führungen / Veranstaltungen
2.1 Eintritte: Es gelten die im jeweiligen Objekt (Schloss Augustusburg,
Burg Scharfenstein, Schloss & Park Lichtenwalde) auf dem Ticket oder der
Rechnung ausgewiesenen Eintrittspreise für Museen, Sonderausstellungen
und öffentliche Führungen während der regulären Öffnungszeit. Ein
Gruppenrabatt wird ab 15 Personen gewährt. Eine Barauszahlung von
Gutscheinen ist nicht möglich.
2.2 Ermäßigungen / freie Eintritte
Ermäßigten Eintritt für Museen, Sonderausstellungen und Führungen (* bei
Vorlage Nachweis) erhalten folgende Personengruppen: Schüler (Grundschule bis
Gymnasium);
Schwerbehinderte ab GdB 50*; Studenten und Auszubildende*; Arbeitslose und
Sozialpass-inhaber*; ICOM- und ICOMOS-Mitglieder*; Mitglieder des Verbandes
deutscher Kunsthistoriker und Deutscher Museumsbund*
Freien Eintritt erhalten (* bei Vorlage des Nachweises): Kinder im Vorschulalter in
Begleitung Erwachsener; Begleitpersonen Schwerbehinderter (Merkzeichen B)*;
Reiseleiter und Busfahrer; Mitglieder des BVGD*; Journalisten und
Pressefotografen*
2.3 Karten für terminierte Führungen / Veranstaltungen des ASL
(Veranstaltungen Dritter sind ausgenommen) werden
2.3.1 Karten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des
Schlossbetriebes.
2.3.2 Für gewählte öffentliche Führungen kann eine telefonische
Platzreservierung unter Abfrage der Kundennummer bzw.
Name/Adresse/Telefon unter Berücksichtigung der DSGVO (siehe Internetseite
www.asl-schloesser.de) erfolgen.
Die reservierten Karten sind bis 15 Minuten vor Führungs-
/Veranstaltungsbeginn abzuholen, danach gehen die Karten/Plätze in den
freien Verkauf.
2.3.3 Stornierung: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Stornierung
erworbener Karten. Die ASL behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund,
insbesondere bei Erkrankung von Künstlern, zu verlegen. Gekaufte Karten behalten
ihre Gültigkeit; eine Erstattung ist auf Fälle beschränkt, in denen dem Kunden die
Wahrnehmung des neuen Veranstaltungstermins unzumutbar ist. Bei Verlust von
Karten werden keine Ersatzkarten ausgestellt.
2.3.4 Liegen bis zum Vortag 15:00 Uhr keine Bestellungen für eine terminierte
Führung vor, ist der Schlossbetrieb berechtigt, die Führung/Veranstaltung
abzusagen.
2.3.5 Für Karten nach 2.3 gelten die Tarife gemäß 2., soweit nicht im Einzelfall
etwas anderes vereinbart ist.
2.4 Gruppenführungen
2.4.1 Der Besteller erhält für separate Gruppenführungen ein schriftliches
Angebot, das für einen Reservierungszeitraum von zwei Wochen aufrechterhalten
wird. Durch Rücksendung mit Unterschrift wandelt sich das Angebot in eine feste
Buchung. Erfolgt keine Reaktion bis zum Ablaufdatum ist die Reservierung hinfällig.
2.4.2 Vereinbart wird die Barzahlung oder Überweisung nach Rechnungslegung.
2.4.3 Mit der Annahme des Angebotes gilt die Museums-/Parkordnung als
anerkannt
(siehe www.asl-schloesser.de/impressum).
2.4.4 Angemeldete Zeiten vom Angebot sind bindend. Sollte sich die Ankunft
verzögern, ist die jeweilige Kasse dringend vorab zu informieren, um die
Gruppe für die nächstmögliche Führungszeit einplanen zu können.
+49 (0)37291 38016
+49 (0)3725 707227
• Schlosskasse Augustusburg
• Burgkasse Scharfenstein
• Schloss- oder Parkkasse Lichtenwalde +49 (0)37206 88738-10/-15
Wegen evtl. bereits vorliegender weiterer Bestellungen kann jedoch auf einen
späteren Führungsbeginn kein Anspruch erhoben werden.
2.4.5 Bis 24 Stunden vorher kann die Personenanzahl angepasst werden und auf
dieser Basis erfolgt die Abrechnung. Nachmeldungen sind nach Rücksprache und
Verfügbarkeit möglich. Unter Umständen kann es zu einer Aufteilung in zwei oder
mehr Gruppen und entsprechend Zusatzkosten kommen.
2.4.6 Stornierungsfristen:
• Bis 72 Stunden vorher kann kostenfrei storniert werden.
• Bis 24 Stunden vorher berechnen wir eine Ausfallgebühr in Höhe von 50%
der vereinbarten Leistung, mindestens jedoch 50,00 € netto.
• Bei einer späteren Stornierung, bzw. Nichterscheinen am Besuchs-
/Veranstaltungstag werden 100 % der vereinbarten Leistung fällig.
3. Vermietung
3.1 Eine Nutzung von Schloss- und Burgräumen bzw. Freiflächen durch
Dritte ist schriftlich unter Angabe von Veranstalter, Zeitpunkt, Umfang und Art
der Veranstaltung zu beantragen. Eine Kopie der Haftpflichtversicherung ist
dem Antrag beizufügen.
3.2 Der Antragsteller erhält ein schriftliches Angebot durch die ASL, das für
einen Reservierungszeitraum von zwei Wochen aufrechterhalten wird.
Detaillierte veranstaltungsspezifische Vertragsbedingungen sind dem Angebot
als zugehörige Anlage beigefügt. Für Raumanmietungen für Eheschließungen gilt
3.7.
3.3 Mit seiner Unterschrift und der Rücksendung nimmt der Antragsteller das
Angebot verbindlich an. Erfolgt keine Reaktion bis zum Ende der Reservierungszeit
ist das Angebot hinfällig.
3.4 Nach Annahme des Angebots kann bis 30 Kalendertage vor dem
Veranstaltungstermin kostenfrei storniert werden. Bei späteren Stornierungen
stellt die Vermieterin die bereits angefallenen Kosten dem Mieter in Rechnung. Bei
Stornierungen ab dem dritten Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin ist das
vereinbarte Entgelt zu zahlen.
3.5 Grundmiete/Nebenkosten/Kaution
3.5.1 Kautionen können für jegliche Art der Nutzung erhoben werden. Sie
werden ggf. zur Beseitigung von Schäden, die der Mieter verursacht hat,
verwendet. Die Kaution wird nach Ende der Veranstaltung ganz oder teilweise
zurückgezahlt.
3.5.2 Die vereinbarte Grundmiete und weitere feststehende Kosten sind im
Voraus zu entrichten (Rechnungslegung durch die ASL). Ist trotz verbindlicher
Vereinbarung bis zum Veranstaltungstag kein Zahlungseingang des Mieters zu
verzeichnen, kann die ASL die Vereinbarung stornieren und die Veranstaltung
fristlos absagen.
3.5.3 Zusätzlich zur Grundmiete sind die weiter vereinbarten Kosten zu zahlen
soweit diese trotz Ausfallen der Veranstaltung angefallen sind. Diese und
eventuell sonstige Nebenkosten werden nach der Veranstaltung in Rechnung
gestellt.
3.6 Mit der Annahme des Mietangebotes erklärt sich der Mieter mit folgenden
Bedingungen einverstanden:
3.6.1 Der Mieter ist stets der Nutzer bzw. Veranstalter. Eine Nutzung durch Dritte
– abweichend vom Mietvertrag - wird ausdrücklich ausgeschlossen.
3.6.2 Die Vermieterin übernimmt keine Gewähr für die Geeignetheit des
Mietobjektes für die
durch den Mieter/Veranstalter vorgesehene Nutzung.
3.6.3 Der Mieter hat alle für die Durchführung der Veranstaltung notwendigen
Genehmigungen einzuholen (z.B. Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, Feuerwehr,
Notarzt). Für die Einhaltung evtl. erteilter Auflagen hat er Sorge zu tragen.
3.6.4 In Innenräumen ist striktes Rauchverbot einzuhalten. Der Mieter trägt
Sorge für die
Einhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, insbesondere dafür, dass
Besucher,
Personal und andere Personen nicht geschädigt und das Mietobjekt nicht
beschädigt wird.
Der Einsatz pyrotechnischer Effekte im Rahmen von Veranstaltungen ist bei der
Vermieterin gesondert zu beantragen.
3.6.5 Erhält der Mieter bzw. sein bevollmächtigter Vertreter für das Mietobjekt
einen Schlüssel gegen eigenhändige Unterschrift, so ist eine Weitergabe an Dritte
ausgeschlossen. Die Entlastung des Mieters erfolgt bei der Schlüsselrückgabe
durch eigenhändige
Unterschrift. Der Mieter trägt dafür Sorge, dass unberechtigte Personen keinen
Zutritt zum
Mietobjekt erhalten.
3.6.6 Das Catering erfolgt durch die in den Objekten der
Schlossbetriebsgesellschaft ansässigen gastronomischen Einrichtungen, bzw.
durch vom Vermieter autorisierte Caterer. Die Absprachen dazu führt der Mieter.
3.6.7 Während der Mietdauer ist in der Regel ein Diensthabender der
Vermieterin anwesend. Diese Personalkosten sind mit der Miete abgegolten. Ist
aus Sicht der Vermieterin zusätzliches Personal notwendig (z.B. Haustechniker), so
werden die Kosten neben der Grundmiete gemäß der getroffenen Vereinbarung
berechnet.
3.6.8 Anfallende GEMA-Kosten sowie Abgaben an die Künstlersozialkasse trägt
der
Mieter/Veranstalter. Einlass und Kassierung bei öffentlichen Veranstaltungen
erfolgt durch
den Mieter/Veranstalter. Die Vermieterin tätigt keinen Karten- bzw.
Gutscheinversand für die Veranstaltung des Mieters.
3.6.9 Die Nutzung musealer Räume während der Schloss-bzw. Burgöffnungszeit
bedeutet die Schließung des betreffenden Museums. Der Einnahmeausfall wird
zusätzlich zur Grundmiete berechnet.
3.6.10 Bei Vermietung der Schloss- bzw. Burginnenhöfe versteht sich die
vermietete Fläche
exklusive der durch Biergärten und evtl. Baumaßnahmen belegten Flächen. Die
ungehinderte
Durch- bzw. Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge ist durch den Mieter
jederzeit zu
gewährleisten. Aufbauarbeiten bei Open-Air-Veranstaltungen während der
Öffnungszeit
dürfen die Zugänge zu Einrichtungen der Vermieterin (Kasse/Museum) und der
Pächter
nicht beeinträchtigen.
Folgende maximale Besucherzahlen sind einzuhalten:
Schloss Augustusburg, Innenhof: 3.500 / Wirtschaftshof 2.000
Schloss Lichtenwalde, Schlosshof 1.000 / Schlosspark 5.000
Burg Scharfenstein, Burghof 500 / Burggarten 800
3.6.11 Die Veranstaltungsgäste nutzen die als öffentlich gekennzeichneten
kostenpflichtigen
Parkplätze am Objekt bzw. im Ort.
3.6.12 Das Einlass-und Kassenpersonal des Mieters hat den Mitarbeitern der
Vermieterin ungehinderten Zugang zu gewähren. Der Mieter stellt der Vermieterin
auf Wunsch bis zu 10 Freikarten zur Verfügung.
3.6.13 Eine fristlose Kündigung durch die Vermieterin aus wichtigem Grund ist
jederzeit möglich insbesondere, wenn berechtigter Anlass zur Sorge besteht, dass
Ordnung und Sicherheit bei der Veranstaltung des Mieters nicht oder nicht in
ausreichendem Maße gewährleistet sind.
3.6.14 Für alle Schäden, die durch den Mieter aus Anlass der Benutzung des
Mietobjektes entstehen, haftet der Mieter. Die Beseitigung grober
Verunreinigungen wird ihm per Nachweis gemäß Mietvertrag in Rechnung gestellt.
3.6.15 Das Hausrecht und dessen Ausübung stehen vom Zeitpunkt der Übergabe
bis zur Rückübernahme der Mietsache im Rahmen des Mietzweckes dem Mieter
zu. Das Hausrecht des Hauseigentümers bleibt davon unberührt.
3.7 Für standesamtliche, freie und kirchliche Trauungen, Eheerneuerungen
und
Namensweihen gelten folgende Bedingungen und Regelungen:
3.7.1 Das Brautpaar erhält nach der verbindlichen Terminbestellung im
zuständigen Standesamt und nach Einreichung des Bestellbogens an die
Augustusburg/Scharfenstein/ Lichtenwalde Schlossbetriebe gGmbH eine
Terminbestätigung inklusive Rechnung durch den zentralen Gästeservice. Das
Zahlungsziel beträgt 14 Werktage vor der Eheschließung. Liegt bis zum Termin
keine Zahlung vor, gilt der Termin als storniert.
3.7.2 Aus denkmalschutz-und technisch-organisatorischen Gründen ist das
Streuen jeglicher Blumen, Blüten-und Blütenblätter, Reis sowie Deko-Artikel
(Konfettikanonen) auf der gesamten Liegenschaft des Schlossbetriebes nicht
gestattet! Für die Beseitigung von groben Verunreinigungen, deren Ursache in
der Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen liegt, kann die
Schlossbetriebsgesellschaft eine Pauschale von 75,- € zzgl. 19% USt. in
Rechnung stellen. Sind Reparaturen bzw. Neuanschaffungen notwendig,
werden die tatsächlich anfallenden Kosten (lt. Nachweis) an das Brautpaar
weiter berechnet.
3.7.3 Hochzeitskutschen/Baumstammsägen/Hochzeitstauben: Der jeweilige
Dienstleister hat Verunreinigungen umgehend rückstandsfrei zu entfernen!
3.7.4 Zusatzbestellungen (z.B. Führungen): Bei zeitlichen Verzögerungen, die
in Verantwortung der Hochzeitsgesellschaft liegen, ist die
Schlossbetriebsgesellschaft berechtigt, einen späteren Zeitpunkt
vorzuschlagen oder die Bestellung für hinfällig zu erklären. In diesem Fall
werden 50% des bereits gezahlten Betrages erstattet.
3.7.5 Foto- bzw. Videoaufnahmen für Eheschließungen sind mit der
Raummiete abgegolten. Das Auflassen von Drohnen für private Zwecke ist
nicht gestattet.
4. Onlineshop oder Webshop
4.1 Bestellvorgang
4.1.1 Bitte wählen Sie den oder die Artikel bzw. Dienstleistungen aus, die Sie
bestellen möchten. Mit dem Klick auf „Kaufen“, „Tickets“ oder bei Souvenirs
„Hinzufügen“ legen Sie diese in den Warenkorb. Sie werden direkt zum Warenkorb
weitergeleitet.
4.1.2 Im Warenkorb können Sie jederzeit Korrekturen vornehmen, in dem Sie die
Waren löschen oder andere Waren hinzufügen.
4.1.3 Mit Klick auf „Weiter“ können Sie sich mit Ihren hinterlegten Kundendaten
anmelden, neu registrieren oder als Gast bestellen.
4.1.4 Kontrollieren und bestätigen Sie unter dem Menüpunkt „Rechnung“ die
Adressdaten, die AGBs sowie die Datenschutzerklärung und klicken Sie auf
„Weiter“.
4.1.5 Im Bereich „Bezahlung“ wählen Sie Ihre Bezahlmethode aus und klicken Sie
auf „Jetzt kaufen“. Folgen Sie den Anweisungen Ihres Bezahldienstleisters.
4.1.6 Sie erhalten von uns umgehend eine Bestätigung Ihrer Bestellung mit dem
Hinweis, wann wir Ihre Artikel voraussichtlich versenden können. Sollte ein Artikel
nicht vorrätig sein, werden wir diesen in unserer Bestätigung vermerken. Wenn in
diesem Falle andere von Ihnen bestellte Artikel lieferbar sind, wickeln wir den
Bestellvorgang über diese Artikel ab, es sei denn, Sie geben uns eine andere
Weisung. Ihr gesetzliches Widerrufsrecht bleibt davon natürlich unberührt.
4.1.7 Wir speichern den Vertragstext. Sie können die Vertragsbestimmungen
jederzeit auf unserer Webseite abrufen, in dem Sie die Ihnen mit der Bestätigung
zugeschickte Bestellnummer eingeben. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
können Sie unabhängig davon jederzeit einsehen und für Ihre Zwecke speichern.
Insoweit wir nichts anderes vereinbaren, wickeln wir diesen Vertrag in deutscher
Sprache ab.
4.2 Bezahlung, Lieferung, Rückgabe
4.2.1 Ein Kaufvertrag kommt zustande aufgrund der Bestellung des Kunden
durch Ausfüllen des Web-Bestellformulars und der Bestätigung durch die ASL.
Der Eingang der Online- Bestellung wird automatisch per E-Mail bestätigt, dies
stellt jedoch keine rechtsverbindliche Annahme der Bestellung dar. Diese erfolgt
durch ausdrückliche Auftragsbestätigung oder Absendung der Ware bzw.
Leistungserbringung. Die Ausführung der Bestellung erfolgt in der Regel
innerhalb von zwei Wochen. Maßgeblich ist der bei Auftragsbestätigung
genannte Termin.
4.2.2 Die Lieferzeit innerhalb Deutschlands beträgt in der Regel 2-3 Werktage,
bei Auslandslieferungen 5-6 Werktage. Hängt die Liefermöglichkeit von der
Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus
Gründen, die die ASL nicht zu verantworten hat, ist die ASL zum Rücktritt von
Vertrag berechtigt. Dem Besteller steht ein Recht auf Schadenersatz aus diesem
Grund nicht zu.
4.2.3 Die Preise für bestellte Waren verstehen sich inklusive gesetzlicher
Mehrwertsteuer ohne Kosten für Verpackung und Versand. Verpackungs- und
Versandkosten sind unter www.asl-schloesser.de oder bei Artikelauswahl im
Webshop ausgewiesen.
Für Lieferungen mit mehr als 5 kg Gewicht oder für das Ausland unterbreitet die
ASL ein Versandkostenangebot.
Bei Teillieferungen werden Verpackungs- und Versandkosten nur einmalig
erhoben.
4.2.4 Zahlungsmöglichkeiten: Die Zahlung erfolgt Kreditkarte und PayPal.
Der Versand der Waren erfolgt nach Eingang des Rechnungsbetrages.
4.3 Rückgaberecht / Widerruf / Stornierung
Der Besteller hat das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt
der Ware in Schriftform zu widerrufen. Ein/e Rückgabe/Widerruf von gekauften
Onlinetickets ist jedoch ausgeschlossen. Anderweitig gilt folgende
Widerrufsbelehrung:
4.4 Umbuchungen
Ticketumbuchungen sind nur im Vorfeld der gebuchten Veranstaltung und im
Kulanzfall möglich. Hierzu ist der zentraleGästeservice unter Tel. 037291 3800
oder service@asl-schloesser.de zu kontaktieren. Für sämtliche
Umbuchungen fällt eine Gebühr in Höhe von 3,00 €/Ticket an.

5. Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen sowie Drohnenflüge
Zum Schutz der Baudenkmäler, deren Ausstattung sowie der Park- bzw.
Gartenanlagen sind Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen sowie Drohnenflüge
nicht generell frei möglich. Sie bedürfen, insbesondere zu gewerblichen
Zwecken, der Zustimmung der Geschäftsführung (ausgenommen
Panoramafreiheit nach § 59 UrhG).
6. Feuerwerk/Feuer- und Lasershow
Feuerwerke jeglicher Art auf der gesamten Liegenschaft des Schlossbetriebes
im Rahmen von Privatveranstaltungen sind untersagt! Feuer- oder Lasershows
sind bis vier Wochen vor dem Termin im Schlossbetrieb zu beantragen.
(Formular anfordern)
Datum: 15.03.2023